Keiner kommt um – alle kommen an: Das ist die Leitidee des ursprünglich in Schweden entwickelten Projekts „Vision Zero“, an der nun auch die EU-Kommission ebenso wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) anknüpfen möchten. Mit dem Ziel, die Anzahl der Todesopfer und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu senken, sind nun weitere Verschärfungen für Verkehrsteilnehmende laut Entwurf der EU-Kommission geplant . Betroffen davon sind vor allem Fahranfänger und Senioren.
Tempolimit für Fahranfänger
Für Fahranfänger gelten im Straßenverkehr teilweise abweichende Regeln: So ist das Fahren unter Alkoholeinfluss während der Probezeit strikt untersagt, und auch in europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Kroatien gelten für sie besondere Tempolimits. Geht es nach der EU, so treten bald weitere Vorschriften in Kraft. So dürften Führerscheinneulinge auf Autobahnen bald nur noch maximal 90 km/h fahren – also kaum schneller als ein Lkw. Das Überholen auf Autobahnen oder Landstraßen wäre dadurch beinahe unmöglich.
Zweite Fahrprüfung
Der EU-Ausschuss schlägt für die neue Führerscheinrichtlinie auch eine zweite Prüfung für den Probeführerschein vor. Demnach müssten Kandidaten nach der bereits überstandenen Probezeit eine zweite Fahrprüfung absolvieren, um auch alleine fahren zu dürfen.
Nachtfahrverbot
Um das Ziel des Projekts „Vision Zero“ zu erreichen, sieht die EU außerdem ein Nachtfahrverbot für unerfahrene Autofahrer vor. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr dürften Fahrer in der Probezeit dann nicht mehr auf der Straße fahren. Hintergrund dafür sind die sogenannten „Disco-Unfälle“, die sich vor allem zu nächtlicher Stunde ereignen.
Führerschein für Senioren
Die zweite Zielgruppe, die der Ausschuss besonders ins Auge nimmt, sind Senioren. Schon seit Jahren wird über zusätzliche Kontrollen für ältere Verkehrsteilnehmende diskutiert. So soll der Führerschein von Personen ab dem 60. Lebensjahr in Zukunft nur noch sieben Jahre und ab dem 70. Lebensjahr nur noch fünf Jahre gültig sein. Und wer im Alter von 80 weiter mobil sein möchte, muss den Führerschein nach zwei Jahren bereits verlängern lassen. Mit der Verlängerung verbunden ist eine psychologische und medizinische Untersuchung, die Kosten dafür sind selbst zu tragen.
Neue Führerscheinklasse: Das Aus für SUVs?
Führerschein bestanden und direkt mit dem SUV auf die Straße? Geht es nach der geplanten Führerscheinrichtlinie der EU könnte dies schon bald der Vergangenheit angehören. So ist der bisherige Führerschein der Klasse B gemäß seiner ursprünglichen Gestaltung nicht für das Fahren eines schweren Personenkraftwagens geeignet. Abhilfe schaffen soll daher die Führerscheinklasse B+. Diese lässt sich nur dann erwerben, wenn man laut dem EU-Plan im Rahmen der Führerscheinklasse B ein Mindestmaß an Fahrpraxis erworben hat. Demnach sollen SUVs auch nur für Fahranfänger ab 21 Jahren fahrbar sein.
Doch wer nun Angst um seinen Führerschein oder seinem Fahrzeug hat, kann aufatmen. Bislang handelt es sich bei den Änderungen lediglich um Vorschläge.